Der Begriff Internetrecht (auch Onlinerecht)stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar sondern ist ein virtueller Oberbegriff und bezeichnet alle Normen die bei Nutzung des des Internets Anwendung finden. Bei einer sehr weiten Auslegung kann er als als Teilgebiet des Medienrechts gesehen. Eine andere Begriffsbestimmungen sieht im Medienrecht die inhaltliche Seite geregelt, im Telekommunikationsrecht die technische, und beide Seiten gemeinsam ergeben dann das Internetrecht.
Rechtsgebiete
Beispielhaft sollen hier einige der wesentlichen Rechtsgebiete die der Begriff "Internetrecht" umgangssprachlich subsumiert, genannt werden.
- Privatrecht Vertragsschluss, Handel und E-Commerce, Gewährleistung, allgemeine Haftungsgrundsätze, Informationspflichten bei geschäftsmäßigen Telemedien (BGB, DDG)
- Urheberrecht Schutz des Urhebers, Verwertungsrechte, Rechteübertragung, Tauschbörsen, Privatkopie (UrhG, KUG)
- Wettbewerbsrecht wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Werbung (UWG)
- Strafrecht „Cracker“, Pornografie, Volksverhetzung, Computerbetrug, Datenveränderung, Ausspähen von Daten, Computersabotage, u.a. (StGB)
- Namens- und Markenrecht Domain-Registrierung, Domainnutzung, Domainhandel und Domaingrabbing (siehe auch: Domainnamensrecht) (Markengesetz, BGB)
- Datenschutzrecht E-Commerce, Datenschutzbeauftragter, Informations- und Belehrungspflichten, Vorratsdatenspeicherung (BDSG)
- Medienrecht Sorgfaltspflichten bei Telemedien mit journalistisch-redaktionellen Angeboten, Schutz von Kindern und Jugendlichen (Jugendmedienschutz) (MStV, JMStV)
- Telekommunikationsrecht Abrechnung von Telekommunikationsdienstleistungen (TKG)
Geschichte
Mit der zunehmenden Nutzung und Kommerzialisierung des Internets im Laufe der 1990er Jahre weckten auch deren rechtliche Implikationen die Aufmerksamkeit der Rechtswissenschaft.
"Das Internet ist in hohem Maße erfolgreich, weil es ein dezentralisiertes System ist, das die Innovation fördert und die individuelle Freiheit maximiert. Wo immer es möglich ist, sollten Marktmechanismen, die den Wettbewerb und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher unterstützen, die technische Verwaltung des Internet bestimmen, da sie die Innovation fördern, die Vielfalt bewahren und die Wahlmöglichkeiten und die Zufriedenheit der Nutzer verbessern werden. Bestimmte Funktionen der technischen Verwaltung erfordern eine Koordinierung. In diesen Fällen ist ein verantwortungsvolles Handeln des privaten Sektors einer staatlichen Kontrolle vorzuziehen. Ein privater Koordinierungsprozess ist wahrscheinlich flexibler als ein staatlicher und kann sich schnell genug bewegen, um den sich ändernden Bedürfnissen des Internets und der Internetnutzer gerecht zu werden. Der private Prozess sollte so weit wie möglich die Bottom-up-Governance widerspiegeln, die die Entwicklung des Internets bisher geprägt hat." [Quelle: United States Department of Commerce, National Telecommunications & Information Administration, „Improvement of Technical Management of Internet Names and Addresses; Proposed Rule“, 20.2.1998, DOCID:fr20fe98-24, (1998) 63 Federal Register (No 34) 8825, 8827.]